Property Purchase Process in Estepona and Spain - Immobilienkaufprozess

Immobilienkaufprozess in Estepona und Spanien

Basierend auf unserer Erfahrung wissen wir, dass der Immobilienkauf oft weitaus komplexer ist, als einfach nur eine Immobilie auszuwählen und zu erwerben, die Ihr Interesse weckt. Um Interessenten, die eine Immobilie in Estepona kaufen möchten, bestmöglich zu unterstützen, haben wir einen sorgfältig ausgearbeiteten Leitfaden erstellt, der den Kaufprozess erleichtert und so einfach wie möglich gestaltet.

Immobilienkaufprozess in Estepona – Was Sie wissen müssen

1. Denken Sie über einen Immobilienkauf in Estepona nach? Lassen Sie uns mit einer gründlichen Recherche helfen.

Ein so bedeutendes finanzielles Vorhaben wie der Immobilienkauf erfordert eine umfassende Recherche und sorgfältige Planung, um einen erfolgreichen Start zu gewährleisten.

Dies gilt insbesondere, wenn Sie Immobilien in Estepona suchen. Die Wahl eines kompetenten Immobilienmaklers ist hierbei ein grundlegender Schritt in der Vorbereitungsphase.

Die digitale Welt ist in diesem Prozess ein unschätzbares Werkzeug und bietet eine hervorragende Plattform, um von überall auf der Welt umfassende Recherchen und Analysen durchzuführen.

Diese Möglichkeit ist besonders vorteilhaft für Personen, die im Ausland leben und den Kauf einer Immobilie oder einen Umzug nach Estepona in Erwägung ziehen, da sie so die Chance haben, den aktuellen Markt zu verstehen und potenzielle Immobilien im Voraus zu sondieren.

Ein besonderes Merkmal des Immobilienmarkts in Estepona ist seine Transparenz: Immobilienangebote stehen in der Regel zahlreichen Maklerbüros für Werbung und Verkauf zur Verfügung.

Diese Offenheit ist vor allem einem gemeinsamen Datenbanksystem zu verdanken, das von allen Immobilienunternehmen in Estepona genutzt wird. Angesichts der großen Zahl an Immobilienagenturen und Maklern in der Region haben Sie eine breite Auswahl bei der Suche nach dem idealen Partner.

Bei der Wahl einer Agentur oder eines Maklers ist es ratsam, unvoreingenommen zu bleiben und gründlich zu recherchieren. Es ist nicht notwendig, sich in den Anfangsphasen sofort an einen einzelnen Makler zu binden; stattdessen können Sie zunächst mit mehreren gleichzeitig zusammenarbeiten.

Trotz der Vorteile dieser Auswahlmöglichkeiten ist es jedoch wichtig, Ihre Optionen letztlich einzugrenzen und die Agentur oder den Makler auszuwählen, bei dem Sie sich am wohlsten fühlen und dem Sie vertrauen.

Um mit der Auswahl zu beginnen, empfehlen wir, einige Agenturen oder Makler zu identifizieren, die Ihren Vorstellungen und Zielen entsprechen.

Nichtsdestotrotz ist es entscheidend, Ihre Wahl schließlich zu fokussieren und Ihre Ziele in die Hände eines einzigen Maklers zu legen, der Ihre Interessen wirklich versteht und engagiert vertritt.

Bei Livingstone Estates sind wir stolz auf unser Team, denn unsere Makler verfügen über umfassendes Branchenwissen sowie die Expertise und Erfahrung, um Ihr Vertrauen zu gewinnen und Ihre Vision erfolgreich umzusetzen.

2. Entdecken Sie Estepona und koordinieren Sie Ihre Besichtigungen.

Nachdem alle notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sind, ist es an der Zeit, Ihre Reise nach Estepona zu planen oder — falls Sie bereits vor Ort sind — Ihre Immobilienbesichtigungen zu organisieren.

Hier ein paar wertvolle Tipps, um das Beste aus Ihren Besichtigungen herauszuholen:

  • 1: Vorausplanung ist immer eine kluge Entscheidung. Erstellen Sie bereits vor Ihrer Anreise eine Prioritätenliste mit Immobilien, die Ihr Interesse geweckt haben.
  • 2: In diesem Stadium sollten Sie bereits eine Immobilienagentur und einen Ansprechpartner ausgewählt haben, der Sie unterstützt. Lassen Sie Ihren Makler mehrere Besichtigungen organisieren, die über den Tag verteilt stattfinden. Diese Methode nutzt Ihre Zeit optimal und vermittelt Ihnen einen umfassenden Eindruck vom Markt.
  • 3: Beschränken Sie sich darauf, etwa fünf Immobilien pro Tag zu besichtigen. Zu viele Besichtigungen an einem Tag können überfordernd sein und Ihre Entscheidungsfindung erschweren. Sollte Ihr Aufenthalt jedoch kurz sein, können Sie in Ausnahmefällen bis zu zehn Immobilien an einem Tag einplanen.
  • 4: Berücksichtigen Sie die Lage der Immobilie. Es geht nicht nur darum, sich in das Haus selbst zu verlieben, sondern auch die Umgebung zu beurteilen. Faktoren wie ein sicheres Wohnumfeld, die Nähe zur Küste, gute Anbindung an Schulen, Lärmbelastung und mehr sollten berücksichtigt werden. Machen Sie eine Rundfahrt durch die Gegend, um ein Gefühl für die Umgebung zu bekommen.
  • 5: Wenn Sie sich bei einer Besichtigung am Tag in eine Immobilie verlieben, planen Sie einen zweiten Besuch am Abend ein. Immobilien können bei Nacht eine ganz andere Ausstrahlung haben, und dieser zweite Eindruck kann Ihnen eine neue Perspektive geben.
  • 6: Teilen Sie Ihre Eindrücke von den besichtigten Immobilien mit. Wenn Ihnen eine Immobilie gefällt, sagen Sie es Ihrem Makler. Ebenso sollten Sie mitteilen, wenn eine Immobilie nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Offene Kommunikation hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen, und ermöglicht es Ihrem Makler, sich anzupassen und Vorschläge zu unterbreiten, die besser zu Ihren Wünschen passen. Vertrauen Sie auf die Fähigkeit Ihres Maklers, Ihre Anforderungen zu erfüllen, und halten Sie ihn über Ihre Präferenzen auf dem Laufenden.
  • 7: Seien Sie darauf vorbereitet, dass sich der Besichtigungsplan ändern und anpassen kann. Trotz sorgfältiger Planung können sich Ihre Vorlieben ändern, wenn Sie die Immobilien vor Ort sehen. Die digitale Darstellung weicht oft von der Realität ab. Deshalb ist die Wahl eines erfahrenen Immobilienmaklers so wichtig. Ein professioneller Makler zeigt Flexibilität und kann Termine schnell anpassen, um die besten Lösungen für Sie zu finden.

Die Befolgung dieser Richtlinien und die Wahl des richtigen Ansprechpartners versetzen Sie in die Lage, Ihre Immobilienbesichtigungen in Estepona optimal zu nutzen.

3. Erste Unterlagen, die Sie für den Immobilienkauf in Estepona berücksichtigen sollten

Bevor wir tiefer einsteigen, ist es wichtig zu betonen, dass es — auch wenn dies nur ein weiterer Abschnitt im Leitfaden ist — empfohlen wird, alle erforderlichen Dokumente entweder vor oder während Ihres Aufenthalts in Estepona vorzubereiten.

Dies stellt eine reibungslose Planung sicher und vermeidet mögliche zeitliche und finanzielle Komplikationen.

Sobald Sie online nach Unternehmen und Ansprechpartnern recherchiert haben, können Sie Ihre Reise nach Estepona planen und sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen bereits vor Ihrer Ankunft besitzen.

Spanien ist bekannt für seine strikten Dokumentationsanforderungen, daher ist es ratsam, alle erforderlichen Unterlagen schon vor den Besichtigungen vorzubereiten, um später Zeit zu sparen.

Auch wenn es für ausländische Nicht-Residenten grundsätzlich keine Einschränkungen beim Immobilienkauf in Spanien gibt, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor Sie den Erwerbsprozess starten können:

Beantragen Sie eine N.I.E-Nummer.

Eine N.I.E-Nummer (Número de Identidad de Extranjero) ist eine persönliche Identifikationsnummer für Ausländer, die in Spanien für verschiedene Aktivitäten notwendig ist, unter anderem zur Eröffnung eines Bankkontos, für den Abschluss eines spanischen Mobilfunkvertrags, zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium.

Wenn Sie sich außerhalb Spaniens befinden, können Sie die N.I.E über ein spanisches Konsulat beantragen. Sollten Sie sich bereits in Spanien aufhalten, können Sie diese persönlich bei der Polizeistation oder mit Hilfe eines rechtlichen Vermittlers (in Spanien als „gestor“ bezeichnet) beantragen.

In Andalusien bestehen die für die Beantragung einer N.I.E erforderlichen Unterlagen aus:

  • Europäischer Reisepass: Legen Sie die Hauptseite zur Identifizierung vor und bringen Sie eine Fotokopie davon mit.
  • Alle anderen Reisepässe: Zeigen Sie Ihren vollständigen Reisepass vor und halten Sie Kopien aller Seiten bereit. Zusätzlich benötigen Sie zwei Passfotos sowie zwei ausgefüllte und unterschriebene Exemplare des Antragsformulars Ex-15.
  • Ein gültiger Grund für die Beantragung der N.I.E (z. B. Arbeit, Autokauf, Immobilienerwerb usw.).

Eröffnung eines spanischen Bankkontos

Nach Erhalt Ihrer N.I.E sind Sie bereit, ein spanisches Bankkonto zu eröffnen. Es ist ratsam, Banken in Betracht zu ziehen, die für ihren Service für Ausländer bekannt sind, wie z. B. Sabadell, CaixaBank, Santander und Bankinter. Dabei ist zu beachten, dass die meisten spanischen Banken eine persönliche Vorsprache zur Kontoeröffnung verlangen.

Neben einem Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis) müssen folgende Kriterien erfüllt sein, um ein Konto zu eröffnen:

  • N.I.E
  • Nachweis über finanzielle Mittel / Steuererklärungen
  • Alle weiteren von der Bank angeforderten Unterlagen

Sie müssen möglicherweise auch einen Wohnsitznachweis vorlegen (z. B. Mietvertrag, aktuelle Strom- oder Wasserrechnungen usw.). Einige Institute, wie etwa die BBVA, können zusätzlich ein Nicht-Residenten-Zertifikat (Certificado de No Residente) verlangen, das bei einer spanischen Polizeistation beantragt werden kann (die Bearbeitung dauert in der Regel etwa 10 Tage).

Bestimmte Dokumente müssen eventuell offiziell ins Spanische übersetzt werden, und falls sie aus dem Ausland stammen, kann eine Apostille zur Beglaubigung erforderlich sein. Die meisten Banken verlangen keine Gebühr für die Kontoeröffnung, jedoch kann eine jährliche Verwaltungsgebühr anfallen (in der Regel monatlich oder vierteljährlich abgerechnet).

Bei der Auswahl Ihrer Bank sollten Sie besonders auf Gebühren für den Empfang internationaler Überweisungen, für ausgehende internationale Zahlungen sowie für die Ausstellung von Bankschecks (in Spanien gängiges Zahlungsmittel bei Immobilienkäufen) achten.

Es ist wichtig zu betonen, dass unserer Erfahrung nach einige Kunden wertvolle Kaufgelegenheiten verpasst haben, weil sie nicht ausreichend vorbereitet waren und erforderliche Unterlagen fehlten. Daher empfehlen wir dringend, Ihre rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Voraussetzungen zu prüfen, bevor Sie Immobilien in Estepona besichtigen.

Finden Sie Ihren Anwalt und Steuerberater

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich beim Kauf einer Immobilie in Spanien einen zuverlässigen und kompetenten Anwalt sowie einen Steuerberater zu sichern.

Ein gutes Verhältnis zu diesen Experten bereits vor Beginn des Kaufprozesses kann von großem Vorteil sein, insbesondere während der Verhandlungen. Wenn Spanisch nicht Ihre bevorzugte Sprache ist, ist es entscheidend, einen Anwalt zu wählen, der in Ihrer Muttersprache kommunizieren kann.

Glücklicherweise finden Sie dank des internationalen Charakters Esteponas zahlreiche Anwälte, die mehrere Sprachen fließend beherrschen.

4. Verhandlungen mit dem Immobilieneigentümer aufnehmen

Die Suche nach Ihrem Traumhaus gipfelt oft in den Verhandlungen mit dem privaten Eigentümer der Immobilie. Die folgenden Schritte können in dieser entscheidenden Phase äußerst hilfreich sein:

Abgabe eines Angebots

Wenn Sie ein Kaufangebot abgeben, empfiehlt es sich, dieses schriftlich — in der Regel in Form eines Angebotsbriefes — über Ihren Makler einzureichen. Dieses Dokument sollte den vorgeschlagenen Preis, die geplanten Zahlungsbedingungen sowie die jeweiligen Fristen enthalten.

Beim Erstellen Ihres Angebots sollten Sie klären, welche Aspekte im Verkauf enthalten sind, z. B. Möbel und Einbauten. Es ist entscheidend, dass Ihr Angebot durchdacht und ernsthaft wirkt — je glaubwürdiger Ihr Vorschlag erscheint, desto höher sind Ihre Chancen, einen vorteilhaften Deal abzuschließen.

In einigen Fällen entscheiden sich Käufer dafür, direkt mit den Verkäufern zu verhandeln. Auch wenn dieser Ansatz persönlicher wirken kann, ist er oft weniger strukturiert. Im Gegensatz dazu ermöglichen Verhandlungen über einen Makler oder schriftliche Angebote einen schrittweisen und kontrollierteren Ablauf.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die Nutzung eines Maklers während der Verhandlungen viele Vorteile bietet, da dessen Verhandlungsgeschick häufig zu besseren Kaufpreisen führt.

Wenn Sie spezielle Bedingungen oder Anforderungen haben, die der Verkäufer vor Abschluss des Verkaufs berücksichtigen soll, müssen diese unbedingt bereits im Erstangebot klar angegeben werden.

Technische Bewertung durchführen

Denken Sie daran, dass es ratsam ist, eine technische Bewertung der Immobilie vor, während oder auch als Bedingung Ihres Angebots zu verlangen. Diese Due Diligence gibt Ihnen einen Einblick in mögliche Risiken, die mit der Immobilie verbunden sind.

Dabei werden in der Regel Details wie kosmetische Mängel (z. B. kleinere Feuchtigkeitsschäden, Probleme mit Dämmung oder Belüftung) sowie der Zustand der Sanitäranlagen, Rohrleitungen, der Heizung, Gas- und Wassertanks und der Elektrik überprüft. Es ist wichtig, diese Ergebnisse zu dokumentieren, da sie Ihre Preisvorstellung und Ihr Anfangsangebot beeinflussen können.

5. Eine endgültige Einigung im Immobilienkaufprozess in Estepona erzielen

Sobald Ihr Angebot vom Verkäufer angenommen wurde, beginnt der rechtliche Teil des Erwerbsprozesses.

Als Käufer einer Immobilie sind Sie in der Regel verpflichtet, einen Reservierungsvertrag, einen Kaufvorvertrag sowie am Tag der finalen Übergabe die notarielle Eigentumsurkunde zu unterzeichnen. Auch wenn dieses Verfahren am häufigsten ist, gibt es verschiedene „typisch private“ Verträge, die Ihnen ebenfalls zur Unterschrift vorgelegt werden können:

Reservierungsvertrag – Documento de Reserva

Ein Reservierungsvertrag ist ein rechtliches Dokument, das sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer unterzeichnet wird. Er dient dazu, die Immobilie für einen festgelegten Zeitraum — in der Regel 7 bis 14 Tage oder mehr — exklusiv für den Käufer zurückzuhalten. Während dieses Zeitraums erhebt der Verkäufer eine Reservierungsgebühr, die zwischen 5.000 € und 20.000 €, 1 % des Immobilienpreises oder einem anderen einvernehmlich vereinbarten Betrag liegen kann.

Diese Gebühr stellt sicher, dass die Immobilie während des vereinbarten Zeitraums vom Markt genommen wird. Wenn der Käufer mit dem Kauf fortfährt, wird die Reservierungsgebühr auf den Kaufpreis angerechnet.

Sollte der Käufer sich jedoch gegen den Kauf entscheiden, verfällt die Gebühr als Ausgleich dafür, dass die Immobilie vom Markt genommen wurde. Ausnahmen bestehen, wenn im Reservierungsvertrag besondere Bedingungen festgelegt wurden, die einen Rücktritt ohne finanziellen Verlust ermöglichen.

Privater Kaufvertrag mit 10 % Anzahlung

Nach Unterzeichnung des Reservierungsvertrags erfolgt in der Regel der Abschluss eines privaten Kaufvertrags, bei dem eine Anzahlung von 10 % des Kaufpreises fällig ist. Diese Zahlung schließt die zuvor geleistete Reservierungsgebühr mit ein (wurde bei der Reservierung z. B. 1 % gezahlt, sind jetzt die restlichen 9 % fällig).

In bestimmten Fällen kann der Reservierungsvertrag übersprungen werden, und man geht direkt zum privaten Kaufvertrag mit einer 10 %igen Anzahlung über — insbesondere bei hochpreisigen Immobilien, bei denen der Verkäufer die Immobilie nicht für einen geringen Betrag vom Markt nehmen möchte.

In dieser Phase können drei verschiedene Vertragsarten zum Einsatz kommen:

  • Verfallvereinbarung – Contrato de Arras Penitenciales
  • Dieser Vertrag sieht eine Strafzahlung für den Verkäufer vor, falls er die ursprünglich vereinbarten Bedingungen nicht einhält. Zieht sich der Verkäufer vom Geschäft zurück, ist er verpflichtet, Ihnen den doppelten Betrag der ursprünglich geleisteten Zahlung zurückzuerstatten. Technisch gesehen kann der Verkäufer den Vertrag jederzeit aufheben; aufgrund der hohen Strafzahlung ist das Risiko jedoch vergleichsweise gering. Zieht sich der Käufer zurück, verfällt die 10 %ige Anzahlung, und der Vertrag wird aufgehoben.
  • Privater Kaufvertrag – Contrato privado de Compraventa
  • Dieser Vertrag wird weniger häufig verwendet, da er beide Parteien fest an den Verkauf bzw. Kauf bindet. Der Verlust der 10 %igen Anzahlung oder die Rückzahlung des doppelten Betrags durch den Verkäufer reicht hier nicht aus, um den Vertrag zu beenden. Zieht sich eine Partei zurück, kann die andere Partei den Vertrag gerichtlich durchsetzen. Der Verkäufer kann gezwungen werden, zu verkaufen (auch wenn er sich weigert, zum Notar zu gehen), oder der Käufer kann verpflichtet werden, zu kaufen (auch wenn er es nicht mehr möchte). Solche Fälle sind jedoch selten.
  • Es ist wichtig zu verstehen, dass die obigen Beschreibungen der 10 %-Privatverträge eine allgemeine Zusammenfassung darstellen. Jeder Vertrag kann zusätzliche Klauseln und Sanktionen enthalten, die den Inhalt beeinflussen. Laut Gesetz wird die Art eines Vertrags nicht durch den Titel bestimmt, sondern durch dessen Inhalt.
  • Kaufoptionsvertrag – Contrato de Opción de Compra
  • Dieser Vertrag erlaubt es dem Verkäufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten. Es ist keine Strafzahlung vorgesehen, da der Verkäufer kein Rücktrittsrecht hat. Der Käufer entscheidet während der Vertragslaufzeit, ob er die Option ausübt und die Immobilie kauft. Entscheidet sich der Käufer gegen den Kauf, verfällt die 10 %ige Anzahlung, und der Vertrag wird unwirksam.

Hypothekenantrag

Falls Sie daran interessiert sind, besteht auch die Möglichkeit, in Spanien eine Hypothek aufzunehmen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, empfehlen wir, den Prozess so früh wie möglich zu beginnen, da die Genehmigung einer Hypothek in Spanien bis zu zwei Monate nach Einreichung des ersten Antrags dauern kann.

Wenn Sie einen Hypothekenantrag stellen, wird die Bank zusätzliche Unterlagen anfordern, wobei besonderes Augenmerk auf den Nachweis eines regelmäßigen Einkommens gelegt wird. Die derzeit üblichen Bedingungen für eine Hypothek umfassen:

  • Hypothekenbetrag: Bis zu 50 % des Immobilienpreises
  • Zinssatz: Zwischen 1,5 % und 2,5 % jährlich
  • Laufzeit: Zwischen 15 und 25 Jahren
  • Vorzeitige Rückzahlungsgebühr: Etwa 0,5 % bis 0,25 % des zurückgezahlten Betrags bei vorzeitiger Ablösung der Hypothek
  • Die Bank kann außerdem den Abschluss einer Lebens- und Gebäudeversicherung als Voraussetzung für die Hypothek verlangen.

Abschluss eines Immobilienkaufs in Spanien – Escritura de Compraventa

Alle an der Transaktion beteiligten Parteien müssen beim Abschluss anwesend sein: Käufer, Verkäufer, deren Rechtsvertreter oder Anwälte sowie Bankvertreter für die Ablösung oder Übernahme eines bestehenden Kredits und die Bank, die eine neue Hypothek gewährt, unter anderem.

Sobald Sie die Eigentumsurkunde (Escritura de Compraventa) in Anwesenheit eines Notars (notaría pública) unterzeichnen, erhalten Sie sofort den Besitz und die volle Verantwortung für die Immobilie.

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt gleichzeitig mittels Bankschecks. In Spanien ist diese Zahlungsart die sicherste Lösung für beide Parteien, da sie sicherstellt, dass die Zahlung erst mit der Übertragung des Eigentums an den Käufer erfolgt und die Banken die Durchführung der Zahlung umgehend bestätigen können.

Nach Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde und Begleichung aller erforderlichen Steuern wird die Urkunde im Grundbuchamt registriert, was bis zu drei Monate dauern kann. Nach der Eintragung stehen die Originalurkunden sowie alle mit der Transaktion verbundenen Rechnungen zur Verfügung.

Danach können Sie alle Versorgungsverträge, wie Wasser, Strom, Gas, Telefon sowie Rechnungen der Eigentümergemeinschaft (HOA), auf Ihren Namen und Ihr Bankkonto umschreiben lassen.

6. Wichtige Aspekte nach dem Immobilienkauf in Estepona

Nach dem Erwerb Ihrer Immobilie gibt es mehrere weitere Schritte, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Steuern beglichen und Ihr Eigentum ordnungsgemäß registriert werden. Bei diesem Prozess können Sie sich von Ihrem Rechtsberater und Anwalt unterstützen lassen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die beim Kauf anfallenden Kosten nicht die einzigen finanziellen Verpflichtungen darstellen. Nach dem Erwerb entstehen zusätzliche Kosten.

Auf unserer Website finden Sie einen informativen Artikel über Kaufsteuern und die damit verbundenen Kosten beim Immobilienkauf in Estepona. Außerdem bieten wir einen umfassenden Bereich mit Steuerberatung und weiteren Informationen, dessen Lektüre wir Ihnen sehr empfehlen.

Grundbuch-Eintragung

Wie bereits erwähnt, müssen alle bestehenden Versorgungs- und Gemeinschaftsrechnungen auf Ihren Namen und Ihr Bankkonto umgeschrieben werden. Ihr Anwalt kann Sie hierbei — sofern vereinbart — unterstützen.

Nachdem alle Steuern beglichen wurden, ist der nächste Schritt die Registrierung der Immobilie beim örtlichen Grundbuchamt. Diese Eintragung schützt Ihre Eigentumsrechte an der Immobilie. Nachfolgend eine Liste der dafür erforderlichen Unterlagen — auch hier kann Ihr Anwalt diesen Schritt für Sie übernehmen:

  • N.I.E sowie eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses
  • Nachweis über die Zahlung der ITP-Steuer
  • Kopie der IBI-Steuerzahlung des Vorbesitzers

Immobilienbesitz

Da Sie nun Eigentümer einer Immobilie sind, finden Sie hier einige wichtige Informationen zu den mit dem Eigentum in Spanien verbundenen Kosten:

Mit einer Immobilie verbundene Kosten

Unterhaltungskosten
Unterhaltskosten wie Reinigung, Reparaturen, Renovierungen, Versorgungskosten und Müllabfuhr hängen von Größe und Art der Immobilie ab. Eine große Villa mit Garten und Pool erfordert selbstverständlich mehr Ressourcen und Pflege als ein kompaktes Apartment.

Gemeinschaftskosten

Immobilienbesitzer in einer Wohnanlage, einem Gebäude oder einem Komplex mit Gemeinschaftsbereichen sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied der Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios) zu sein. Als Mitglieder müssen sie Gemeinschaftskosten zur Instandhaltung der gemeinsamen Bereiche und für zusätzliche Dienstleistungen leisten, die auf der jährlichen Eigentümerversammlung beschlossen werden.

Die Beiträge können von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro reichen.

Grundsteuer (Impuesto Sobre Bienes Inmuebles – IBI)

Die lokale Besteuerung des Eigentums hängt vom Wohnsitzstatus des Eigentümers ab. Der Steuersatz liegt zwischen 0,4 % und 1,1 % des valor catastral (Verwaltungswert, der in der Regel unter dem Marktwert liegt), festgelegt durch den Gemeinderat. Dies entspricht einer jährlichen Steuerbelastung von etwa 200 € bis 1.500 €.

Müllgebühr

Jeder Immobilienbesitzer ist verpflichtet, eine Müllgebühr für die Abholung von Hausmüll zu zahlen. Die Steuer wird auf Basis der von der Gemeinde oder lokalen Behörde eingesammelten Müllmenge erhoben. Die Kosten variieren je nach Region, betragen aber im Durchschnitt etwa 300 € pro Jahr.

Kosten als Immobilienbesitzer

Jährliche Vermögenssteuer – Impuesto Sobre Patrimonio
Die nationale progressive Vermögenssteuer beginnt bei 0,2 % für Vermögen bis 167.129 € und steigt bis auf 2,5 % für Vermögen über 10.695.996 €. Regionale Unterschiede sind möglich.

Diese Steuer wurde in der Finanzkrise Spaniens wieder eingeführt, mit einem deutlich höheren Freibetrag von 700.000 € pro Person, der auch für Nicht-Residenten gilt.

Obwohl sie als „vorübergehende“ Maßnahme zurückgebracht wurde, bleibt ihre Abschaffung unsicher.

Einkommensteuer für Nicht-Residenten – Impuesto sobre la Renta de No Residentes (IRNR)

Nicht-Residenten, die Eigentümer einer Immobilie in Spanien sind, müssen jährlich eine Einkommensteuer zahlen, unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet ist oder nicht.

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